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Öffentliche Toilette in den Gravensteiner Arkaden

Vorlagentyp: STMagistrat
76 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die öffentliche Toilette in den Gravensteiner Arkaden, die nicht im Eigentum der Stadt steht. Die Toilette wurde repariert und wiedereröffnet, musste jedoch aufgrund von Schäden erneut geschlossen werden. Eine Wiedereröffnung wird in vier bis sechs Wochen erwartet.

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Stellungnahme des Magistrats

Es handelt sich bei der Toilette in den Gravensteiner Arkaden um eine öffentlich zugängliche Toilette, die sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt befindet. Die Zuständigkeit für die Funktionsfähigkeit der Toilette liegt deshalb nicht beim Magistrat.

Seit der Anregung des Ortsbeirats wurde die zum damaligen Zeitpunkt bereits reparaturbedingt geschlossene Toilette in den Gravensteiner Arkaden zwischenzeitlich repariert und Ende des vergangenen Jahres wiedereröffnet. Nach einigen Monaten in Betrieb wurde die elektrische Schließanlage beschädigt, worauf hin die Toilette erneut geschlossen werden musste.

Nach Informationen des Magistrats kann nach derzeitigem Stand aufgrund von Lieferschwierigkeiten, mit einer Wiedereröffnung der Toilette in den Gravensteiner Arkaden voraussichtlich erst in vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2022OFOF 325/10Öffentliche Toilette in den Gravensteiner ArkadenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 31. Mai 2022OMOM 2242Öffentliche Toilette in den Gravensteiner ArkadenDirektanregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 Wochen
    STST 2252Öffentliche Toilette in den Gravensteiner Arkaden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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