Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 224
Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Im regionalen Flächennutzungsplan ist der vom Ortsbeirat genannte Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Aufgrund der Größe und der Lage könnten die rückwärtigen Grundstücksbereiche nach Einzelfallprüfung dem Innenbereich zugeordnet werden und nach dem § 34 BauGB bebaut werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Fläche im Bereich einer Überschwemmungsfläche des Eschbachs liegt und mit Rechtsverordnung vom 11.04.200 2 als Überschwemmungsgebiet festgestellt wurde. Bei Neubauten oder sonstigen flächenbezogenen Veränderungen, wird hierfür eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Darüber hinaus ist die Erschließung der Grundstücke nicht gesichert. Hinzu kommt, dass die Gemarkung Nieder-Eschbach in der Schutzzone II des Oberhessischen Heilquellenschutzbezirks liegt. In potentiellen Baugenehmigungsverfahren sind diese Tatbestände jeweils zu prüfen und abzuarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 297/15Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am.Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. November 2015OMOM 4711Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone IIDirektanregung
- 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 224Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab