Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2248
Betreff: Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Der Magistrat geht nach wie vor davon aus, dass die Einhausung der A 661 der favorisierte Ansatz ist, um einen wirksamen Lärmschutz entlang der A 661 herzustellen. Insofern ist die Einhausung der A 661 stets Gegenstand der Erörterungen mit den für das Vorhaben zuständigen Dienststellen beim Land Hessen und bei der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2017BB 280Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 12. September 2017OFOF 168/4Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2017OMOM 2117Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimDirektanregung
- 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2248Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab