Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass an der Gießener Straße / Ecke Ronneburgstraße keine stationäre Überwachungsanlage installiert wird, da dort keine Unfallschwerpunkte vorliegen. Stattdessen finden mobile Geschwindigkeitskontrollen zur Schulwegsicherung statt. Die Entscheidung basiert auf objektiven Unfallzahlen und Budgetüberlegungen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt durch den Magistrat unter Mitwirkung der Landespolizei und der Unfallkommission. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten absolute Priorität hat. Eine solche Priorisierung ist auch notwendig, da weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisiert werden können, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits- bzw. rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. An der Gießener Straße / Ecke Ronneburgstraße liegt keine geschwindigkeits-/ rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor, sodass die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage nicht vorgesehen ist. Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden auf der Ronneburgstraße, insbesondere zur Schulwegsicherung, statt. Auch die Gießener Straße befindet sich im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Hier lag die Übertretungsquote zuletzt bei 1,6 % und damit im unauffälligen Bereich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 635/10Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur RonneburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4245Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur RonneburgstraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2244Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur RonneburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab