Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Geschwindigkeitsreduzierung im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße abgelehnt. Es wurden keine Unfallschwerpunkte festgestellt, und die Geschwindigkeit kann aufgrund der kurzen Strecke nicht signifikant erhöht werden. Daher sind bauliche Maßnahmen nicht erforderlich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es sich hier um einen Unfallschwerpunkt handelt. Zwischen dem Ende der Tempo 30-Zone und der Lichtsignalanlage liegen circa 40 m. Fahrzeuge haben in diesem Bereich grundsätzlich die Möglichkeit, auf 50 km/h zu beschleunigen. Allerdings ist die Strecke sehr kurz und die Fahrzeuge können anschließend nur nach links oder rechts abbiegen, weshalb höhere Geschwindigkeiten erfahrungsgemäß nicht vorkommen. Zum Befahren der Herchenhainer Straße geradeaus muss ein Gehweg überfahren werden, wofür ebenfalls abgebremst werden muss.
Ein Gefährdungspotenzial lässt sich nicht erkennen. Deshalb ist es weder notwendig noch sinnvoll, die Geschwindigkeit mittels einer Beschilderung auf 30 km/h zu beschränken. Genauso wenig erscheint es notwendig, die Straße dafür schmaler oder unattraktiver zu gestalten. Deshalb sind auch bauliche Eingriffe wie Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen nicht angezeigt. Für den Busverkehr (betroffen ist die Linie 39) sind solche baulichen Elemente hinderlich, für Radfahrer:innen sogar noch gefährlich.
Der Anregung lässt sich nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 644/10Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juli 2023OMOM 4250Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2241Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab