Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen Flächen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant nicht, den Grillplatz auf dem Lohrberg zu schließen, und sucht nach alternativen Grillflächen als Ersatz. Bisher konnten keine geeigneten Flächen gefunden werden, und die Notwendigkeit zur Schließung des Grillplatzes besteht aktuell nicht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auch der Magistrat plant aktuell nicht, den Grillplatz auf dem Lohrberg zu schließen und entspricht damit den Wünschen des Ortsbeirats. Die Suche nach alternativen Grillflächen, die als möglicher Ersatz für das Areal auf dem Lohrberg dienen könnten, wurde intensiv betrieben. Bei keiner der untersuchten Flächen konnte eine Eignung als Grillwiese festgestellt werden bzw. besteht aus unterschiedlichen Gründen keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausweisung. Die Flächen befinden sich z.T. nicht in städtischer Liegenschaftsverwaltung. Auch bestehende, kurzfristig nicht kündbare Pachtverträge, geltende Schutzbestimmungen und weitere Restriktionen stehen einer Nutzung als Grillplatz entgegen. Sollten dem Ortsbeirat eine oder mehrere Flächen bekannt sein, die ggf. als Ersatzflächen für den Grillplatz auf dem Lohrberg dienen könnte und verfügbar wäre, würde der Magistrat die Eignung prüfen. Aktuell scheint auch keine Notwendigkeit zur Schließung des Grillplatzes zu bestehen. Zur Beruhigung der Situation wurde 2019 ein versenkbarer Poller in Betrieb genommen. Mit der damit verbundenen Zufahrtsbeschränkung zum Park sowie weiteren Einschränkungen für den ruhenden Verkehr, versprachen sich Magistrat und Ortsbeirat eine Verbesserung. Mit der Inbetriebnahme des Pollers war das Grillverbot 2019 bereits in Kraft. Belastbare Aussagen über die Auswirkungen dieser Zufahrtsbeschränkung und der anderen bereits erwähnten Maßnahmen auf das Nutzungsverhalten im Park konnten daher nicht getroffen werden. Die Sommer 2020 und 2021 waren im Hinblick auf die pandemische Situation und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen sowie ein geändertes Freizeitverhalten ebenfalls nur bedingt geeignet, um die Wirkung der getroffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sollten während einer Grillsaison ohne weitreichende Verbote beobachtet und bewertet werten. Anschließend könnte über eine Schließung oder einen weiteren Betrieb des Grillplatzes bei Bedarf neu beraten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2019OMOM 4932Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im LohrparkDirektanregung
- 24. Januar 2020OFOF 707/11Einrichtung öffentlicher Grillplätze im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Februar 2020VV 1565Einrichtung öffentlicher Grillplätze im Ortsbezirk 11Anfrage
- 15. Mai 2020STST 1008Einrichtung öffentlicher Grillplätze im Ortsbezirk 11Stellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 43/11Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg. Suche nach alternativen FlächenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OMOM 797Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen FlächenDirektanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 2229Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen FlächenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab