Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am Riedsteg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2228
Betreff: Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am Riedsteg Die Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bei Bauvorhaben ist zu begrüßen und sollte im Rahmen der Objektplanung erfolgen. Festsetzungen im Bebauungsplan sind für die Errichtung von Ladestationen nicht erforderlich. Die Errichtung von entsprechenden Parkplätzen liegt im Ermessen des Bauträgers bzw. Investors.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2018OFOF 171/13Errichtung einer Elektroladestation auf dem Parkplatz der Sporthalle Südlich Am RiedstegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2018OMOM 3522Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am RiedstegDirektanregung
- 26. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2228Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am RiedstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab