Straße Alt-Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den verkehrsberuhigten Bereich in der Straße Alt-Preungesheim. Es wird darauf hingewiesen, dass besondere Sorgfaltspflichten für Fahrzeugführer:innen gelten und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Piktogramm "Achtung Kinder", vorhanden sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei dem genannten Bereich handelt es sich um einen sog. verkehrsberuhigten Bereich, der mit Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert ist. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass es keinen Unterschied im Höhenniveau zwischen Gehweg und Fahrbahn gibt. Fahrzeugführer:innen haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, da es sich um einen Abschnitt handelt, der mehr Aufenthaltscharakter hat als Straßen außerhalb dieses Bereiches. Für mehr Verkehrssicherheit befindet sich im Bereich der Kita zusätzlich ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Fahrzeugführer:innen, ob im ruhenden oder fließenden Verkehr, lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 606/10Straße Alt-PreungesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2023OMOM 4026Straße Alt-PreungesheimDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2224Straße Alt-PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab