Ausländerbehörde menschenwürdiger gestalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2213
Betreff: Ausländerbehörde menschenwürdiger gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4514 - K 127/19 KAV - Die Ausländerbehörde mit ihren verschiedenen Arbeitsbereichen befindet sich seit einiger Zeit in einem Prozess der organisatorischen Änderungen, um ihren Service für die vorsprechenden Kundinnen und Kunden zu verbessern. Es gab und gibt viele Anregungen und Vorschläge nicht nur von der KAV und aus den politischen Fraktionen, sondern insbesondere auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die teilweise bereits umgesetzt worden sind und nach erfolgreicher Prüfung weiterhin umgesetzt werden. Ziel ist es seither, die ehemals längeren Wartezeiten vor der Ausländerbehörde deutlich zu reduzieren, was im Durchschnitt aller Sprechtage auch zwischenzeitlich erreicht werden konnte. In der Ausländerbehörde werden z.B. deutlich mehr Dienstleistungen als bisher durch individuelle Terminvergaben gesteuert. Seit Oktober 2018 werden alle befristeten Aufenthaltserlaubnisse mittels festem Termin gesteuert. Seit August 2019 lädt die Ausländerbehörde zudem alle Personen vor, die mit einem D-Visum eingereist sind und nach der Einreise erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Auch in dem Bereich Duldungsverlängerungen steuert die Ausländerbehörde bereits einen Großteil der Vorsprachen über Termine. Zum Dezember 2019 werden zudem Vorsprachen für den Bereich "Übertrag von Aufenthaltstitel in neue Nationalpässe" mittels Termine gesteuert, sodass auch diese Kunden nicht mehr ungesteuert vorstellig werden müssen. Seit September 2019 werden überdies deutlich mehr Vorsprachen pro Sprechtag ermöglicht. Auch diese Maßnahme wirkt sich positiv auf die Wartesituation aus. Die Terminvorlaufzeit der Ausländerbehörde Frankfurt a.M. bewegt sich derzeit zwischen 2 Wochen bis zu 4 Monaten. Im Service-Center-Ausländerangelegenheiten (SCA) wurde zwischenzeitlich ein Back-Office eingerichtet, das zeitnah alle Anträge auf Arbeitgeberwechsel von akademischen Fachkräften bearbeitet. Entsprechende Anträge können mittels E-Mail eingereicht werden, sodass auch hierfür keine persönliche Vorsprache mehr erforderlich ist. Die Wartezeiten vor der Ausländerbehörde haben sich in allen Teilbereichen deutlich reduziert. Grundsätzlich warten zu den Öffnungszeiten vor der Ausländerbehörde nicht mehr so viele Kundinnen und Kunden, wie das vor wenigen Monaten noch der Fall war. Besondere Effekte und dadurch vermehrter Arbeitsanfall kann diese positive Entwicklung ggf. negativ beeinflussen, um nur z.B. das schwierige Thema BREXIT zu nennen. Die Ausländerbehörde bereit sich aber auch dafür vor. Die Ausländerbehörde ist trotz der bisherigen Teilerfolge weiter ständig bestrebt, die Situation vor und im Wartebereich für die Kundinnen und Kunden zu verbessern. Weitere organisatorische Maßnahmen sind in Planung und werden sukzessive vorangetrieben. Hierzu gehört u.a. die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie anhaltende Bemühungen zur weiteren Personalgewinnung.
- In jedem Jahr werden regelmäßig Auszubildende und Studentinnen/Studenten nach erfolgreicher Beendigung ihrer Ausbildung/ ihres Studiums im Bereich Ausländerangelegenheiten übernommen. Weiterhin wurden und werden in Spitzenzeiten kurzfristig ganze Ausbildungslehrgänge im Rahmen ihrer Ausbildung zur Unterstützung in der Ausländerbehörde eingesetzt, um Wartezeiten zu verkürzen. Durch den Magistrat wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen unternommen, um den gestiegenen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu werden und eine kundenfreundliche Atmosphäre in der Ausländerbehörde zu schaffen. Unter anderem zählen hierzu die Stellenneuschaffungen. Im Rahmen der Stellenplanvorlagen 2016 bis 2019 wurden 22 Neuschaffungen realisiert. In der Vorlage für den Haushaltsplan 2020/2021 sind weitere acht Planstellen vorgesehen.
- Die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde orientieren sich an den Öffnungszeiten für das gesamte Ordnungsamt und sind grundsätzlich ausreichend. Zumal bereits in Einzelfällen individuelle Termine außerhalb der Sprechzeiten angeboten und vereinbart werden. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten führt nicht zwangsläufig zu kürzeren Wartezeiten. Neben dem Kundenverkehr obliegt der Ausländerbehörde eine Vielzahl weiterer Aufgaben, die es außerhalb der Öffnungszeiten abzuarbeiten gilt.
- Die Erreichbarkeit der Ausländerbehörde ist, neben der Möglichkeit der E-Mailkontaktierung, täglich von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr über eine Hotline möglich. Eine Beratung in den jeweiligen Heimatsprachen der Antragstellerinnen und Antragsteller, wie durch die KAV angeregt, ist weder realistisch noch leistbar. Das Ausländerrecht ist derart komplex, dass eine rechtssichere Beratung nur in der Sprache erfolgen kann, die die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter beherrschen. Englisch wird auf einfachem Niveau oft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Vereinzelt verfügen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Deutsch auch über weitere muttersprachliche Fremdsprachenkenntnisse. In den einladenden Terminierungsschreiben wird jede Kundin und jeder Kunde im Vorfeld darauf hingewiesen, einen Sprachmittler zur Vorsprache mitzubringen, sofern nötig. Unabhängig hiervon hat der Gesetzgeber auf unzureichende Sprachkenntnisse mit dem Integrationsgesetz reagiert. Die Angebote hierzu sind reichhaltig. Die Ausländerin und der Ausländer sind diesbezüglich in der sogenannten Bringschuld. Das Wahrnehmen dieser Sprachangebote gehört zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft.
- Die Ausländerbehörde hält verschiedene Flyer in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache mit Informationen zu den unterschiedlichsten Aufenthaltszwecken und Fragestellungen vor. Dieses Informationsmaterial wird derzeit überarbeitet. Weiterhin sind derzeit FAQ ́ s in den Sprachen arabisch, bosnisch, chinesisch, englisch, indisch, spanisch, serbisch und türkisch in Arbeit. Das Antragsformular "Antrag auf Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels" steht schon seit langem mehrsprachig auf der Website zur Verfügung. Das Internetangebot wird nach und nach verbessert und weitere Inhalte und Vordrucke sukzessive zusätzlich in englischer Version angeboten.
- Eine Dezentralisierung der Ausländerbehörde würde eher belasten anstatt entlasten, da an mehreren Orten doppelte Ressourcen vorgehalten werden müssten. Ausgestellte Aufenthaltstitel und Reisedokumente werden zudem auf Wunsch bereits über die Bürgerämter ausgegeben. Ebenso werden in den Bürgerämtern Verpflichtungserklärungen für Besuchs- und Geschäftsreisen entgegengenommen. Abschließend wird noch daraufhin hingewiesen, dass die Betreffzeile der KAV-Anregung "Ausländerbehörde menschenwürdiger gestalten" suggeriert, dass die Ausländerbehörde dies nicht sei. Dieser Vorwurf ist unbegründet und wird entschieden zurückgewiesen. Tatsächlich stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde tagtäglich dieser Belastungssituation und leisten einen wichtigen Beitrag, um die teils noch vorhandenen Serviceeinschränkungen zu beheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2019KK 127Ausländerbehörde menschenwürdiger gestaltenKAV-Anregung
- 6. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2213Ausländerbehörde menschenwürdiger gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab