OIBs zeitnah bearbeiten und auszahlen
Zusammenfassung
Der Magistrat strebt an, die Ortsbeiratsinitiativen-Budgets zeitnah zu bearbeiten und auszuzahlen. Die Umsetzung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einreichung eines Antrags und eines Rechtsbehelfsverzichts. Ziel ist eine zügige Auszahlung der Zuschüsse.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist bestrebt, sämtliche Ortsbeiratsinitiativen-Budget (OIB) zeitnah abschließend zu bearbeiten, so sind auch Stellvertretungsregelungen gegeben. Ob die Umsetzung zeitnah erfolgen kann, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. So bedarf es beispielsweise bei der Auszahlung eines Zuschusses eines Antrags der begünstigten Initiative sowie bei dem Wunsch der zügigen Auszahlung der Einreichung eines Rechtsbehelfsverzichts vor Ablauf der Widerspruchsfrist. Sobald dieser vorliegt, erfolgt die Auszahlung unmittelbar. Im Falle der OIB 69/22 ging der Rechtsbehelfsverzicht am 01.06.22 ein. Am 03.06.22 erfolgte die Auszahlung des beschlossenen Zuschusses.
Beim Ortsbeiratsbudget handelt es sich um eine Position innerhalb des städtischen Haushaltsplanes. Somit unterliegt auch das Ortsbeiratsbudget den haushaltsrechtlichen Regelungen, wie beispielsweise der vorläufigen Haushaltsführung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022OFOF 511/1OIBs zeitnah bearbeiten und auszahlenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022VV 441OIBs zeitnah bearbeiten und auszahlenAnfrage
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2210OIBs zeitnah bearbeiten und auszahlenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab