Versetztes Parken auf der Straßburger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 220
Betreff:
Versetztes Parken auf der Straßburger Straße
In der Anregung OM 3025 mit der dazugehörenden ST 696 wurde die Straßburger Straße lediglich östlich des Tannenkopfweges thematisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war hier bereits auf 30 km/h begrenzt.
Der Anregung, die Straßburger Straße auch westlich des Tannenkopfweges zu beruhigen, wird entsprochen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von bisher 50 km/h wird ebenfalls auf 30 km/h reduziert. Außerdem wird die Vorfahrtsregelung aufgehoben und der Bereich zwischen Sperrfläche und der Einmündung des Tannenkopfweges im nördlichen sowie südlichen Bereich als zusätzliche Parkfläche freigegeben.
Nach Umsetzung der Maßnahme nimmt die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit die Örtlichkeit in das Geschwindigkeitsmessprogramm auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2009OFOF 1318/6Versetztes Parken auf der Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009VV 1147Versetztes Parken auf der Straßburger StraßeAnfrage
- 26. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 220Versetztes Parken auf der Straßburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab