Aufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich im Rahmen eines Letter of Intent verpflichtet, Zuschüsse für Projekte der Deutschen Bahn zu zahlen, darunter auch für die S-Bahn-Station Ostendstraße. Der Magistrat arbeitet an einer Finanzierungsvereinbarung, die jedoch von der Machbarkeitsstudie der DB abhängt, weshalb der Realisierungszeitraum derzeit ungewiss ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ostendstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Mehr Sicherheit für Rad- und Rollerfahrer an der Flößerbrücke in Frankfurt am Main06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachung des S-Bahn-Abgangs „Ostendstraße“ vor der Uhlandschule04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung der Ausschilderung zum Zoo ab der S-BahnStation18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ostendstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen eines Letter of Intent (LOI) hat sich die Stadt Frankfurt am Main dazu verpflichtet, Zuschüsse zu Projekten der Deutschen Bahn (DB) zu zahlen. Die Einzelmaßnahmen (Aufzugsanlage und taktile Leitsysteme beispielsweise), zu denen jeweils ein fester Zuschuss fließen soll, sind in dem LOI aufgeführt. Der Magistrat verweist dabei auch auf die Stellungnahme ST 794/2021. Der Magistrat befindet sich nach wie vor in Abstimmung mit der DB über eine gesamtheitliche Finanzierungsvereinbarung, die alle Punkte aus dem LOI für die S-Bahn-Station Ostendstraße enthält. Um diese gesamtheitliche Finanzierungsvereinbarung abschließen zu können, prüft die DB derzeit die Finanzierung einer zusätzlichen Machbarkeitsstudie. Die weitere Überprüfung der Machbarkeit durch die DB stellen geplante zeitliche Abläufe auf den Prüfstand. Deswegen kann der Magistrat leider aktuell keine annähernd verbindliche Aussage zum Realisierungszeitraum treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Dezember 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 184 — Anfrage vom 4. Oktober 2016.