Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2201
Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Die Wiederanbringung von Fensterläden am Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 (Altes Zollhaus) ist denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Hierzu müsste beim Denkmalamt ein entsprechender Antrag eingereicht werden, der auch das Angebot (inkl. Kostenzusammenstellung) der zur Beauftragung vorgesehenen Firma enthält. Dieses Angebot ist durch den Eigentümer einzuholen. Neue Läden wären den Entfernten entsprechend zu gestalten, aus Holz anzufertigen und in einem mit dem Denkmalamt abzustimmenden Farbton zu streichen. Sofern sie genehmigungskonform ausgeführt werden, wären sie steuerlich bescheinigungsfähig sowie im Rahmen der Fördermittel des Denkmalamts auch zuschussfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2019OFOF 596/11Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwertenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 19. August 2019VV 1374Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwertenAnfrage
- 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2201Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwertenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab