Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2199
Betreff: Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen wird im Stadtgebiet sukzessive auf der Grundlage einer Prioritätenliste vorangetrieben. Die Priorisierung der auszubauenden Haltestellen erfolgt durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, traffiQ. Planungen für den Bereich befinden sich in der Vorbereitung. Im Zuge der Planung erfolgt die bedarfsgerechte Ausstattung der Haltestelle sowie eine Anpassung des öffentlichen Straßenraumes nach den aktuellen Standards. Die Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Inwiefern eine grundlegende Umgestaltung des Straßenabschnitts möglich ist, ist zu gegebener Zeit in Abstimmung mit der Haltestellenplanung zu prüfen. Zudem ist zu bedenken, dass aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2017OFOF 342/5Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 10. März 2017EAEA 26Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2199Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab