Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2198
Betreff: Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs Es gibt zahlreiche Denkmäler für die Gefallenen der Weltkriege, die auf Friedhöfen stehen. Die Friedhöfe werden zwar vom Grünflächenamt betreut, für Denkmäler ist jedoch auch das Kulturamt zuständig. Eine grundsätzliche Klärung, welches Amt die Kosten für umfassende Restaurierungsarbeiten übernimmt, steht noch aus. Das Grünflächenamt hat dennoch die Reinigung des Denkmals für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs auf dem Harheimer Friedhof in den nächsten Wochen zugesagt. Die Risse und abgeplatzten Stellen sind materialbedingt und haben derzeit keine Auswirkungen auf die Standsicherheit. Eine Standsicherheitsprüfung hat das Grünflächenamt vorgenommen und nach Rücksprache mit einem Steinmetz festgestellt, dass es ausreicht, das Denkmal zunächst nur zu reinigen, um die Ausblühungen aus dem Stein so weit wie möglich zu vermindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2019OFOF 188/14Denkmal für die Gefallenen des Ersten WeltkriegsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2019OMOM 4949Denkmal für die Gefallenen des Ersten WeltkriegsDirektanregung
- 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2198Denkmal für die Gefallenen des Ersten WeltkriegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab