Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2197
Betreff: Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen ist zu 1. und 2.: Die geschlossene Absichtserklärung wurde unter Berücksichtigung der sozialen Mischung in der Siedlung eingehalten. zu 2.1.: Es wurden keine Unterschiede in den Hausnummern oder den Hochhäusern gemacht. zu 2.2.: Die Kaltmiete bei Wohnungen ohne Bindungsverlängerung beträgt im Durchschnitt 8,04 EUR pro m2. zu 2.3.: Der prozentuale Anteil an den erneut bzw. zukünftig gebundenen Wohnungen beträgt ca. 40 %.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2019OFOF 392/7Bindungsverlängerung von Wohnraum der aus der Sozialbindung gefallen istOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 13. August 2019VV 1363Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen istAnfrage
- 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2197Bindungsverlängerung von Wohnraum, der aus der Sozialbindung gefallen istStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab