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Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat begrüßt die Anregung, Säume und Feldraine nicht zu mähen, um die Biodiversität zu fördern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Artenverarmung eine Mahd erforderlich ist. Die Pflege der Wiesenflächen erfolgt naturnah, wobei die Verfügbarkeit geeigneter Geräte eine Herausforderung darstellt.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregung zum Stehenlassen von Säumen und Feldrainen. Insbesondere ein überjähriges Stehenlassen bzw. besser noch mehrjähriges (3-5-jähriges) Belassen der Säume bietet zahlreichen Tierarten Nahrung sowie Rückzugs- und Überwinterungsmöglichkeiten und leistet damit einen Beitrag für die Erhaltung der Biodiversität. Falls sich jedoch eine Artenverarmung der Säume einstellt bzw. sich Gehölze ansiedeln, ist eine Mahd der Säume und Raine erforderlich.

Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass sich nur ein kleiner Teil der Wege in Grünflächen und damit in der Zuständigkeit des Magistrats befindet. Der Magistrat betreut im Stadtgebiet ca. 410 Hektar Wiesenfläche. Damit wird etwa die Hälfte der Grünlandflächen (Rasen/Wiese) mit unterschiedlichen Mähzyklen gepflegt. Der Anteil der Wiesenflächen, die einer ein- oder zweischürigen Mahd unterliegen, beläuft sich dabei auf ca. 197 Hektar. Der Rest der Wiesenflächen unterliegt einer vier- oder sechsmaligen Mahd. Die Anzahl der Mähgänge ist von der Nutzung, den Standortbedingungen und den Bodenverhältnissen abhängig. Über die Pflegevergabe werden etwa 38 Hektar ein- bis zweischürige Wiese an Firmen vergeben. In der Zuständigkeit von Landwirt:innen befinden sich ca. 126 Hektar Wiese. Über eine separate Ausschreibung für "Ökowiesen" sind weitere 33 Hektar Wiese verteilt.

Die Mahd der Flächen erfolgt dabei so naturnah wie möglich. Zwar ist die Bearbeitung mit einem Balkenmäher die optimalste Variante, leider sind die Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von solchen Geräten und entsprechenden Akteur:innen sehr eingeschränkt. Aus diesem Grund ist die Bearbeitung der Bereiche differenziert zu betrachten. Auf allen Flächen ist die zeitversetzte Aufnahme des Mahdgutes (2-3 Tage nach der Mahd) vorgegeben und die Freigabe der Arbeiten muss durch den Magistrat erfolgen.

In der Pflegevergabe sind überwiegend Wiesen enthalten, die sich beispielsweise im Straßenbegleitgrün befinden. Hier handelt es sich zudem meist um kleine bis mittelgroße Flächen, die nur mit kleineren Geräten bearbeitet werden können. Einschränkungen in der Leistungsbeschreibung, beispielsweise in Bezug auf Wuchs- und Schnitthöhe oder Maschinenverwendung, sind minimal.

In der Vergabe an Landwirt:innen sind große Flächen enthalten, beispielsweise auch Ausgleichsflächen. Selbst für diesen Berufsstand ist die Verwendung von Balkenmähern mangels Verfügbarkeit nur eingeschränkt gegeben. Hier muss auch in Ausnahmefällen auf andere Maschinen (z.B. Kreiselmäher ohne Mähgutzerkleinerung) ausgewichen werden, um allein die Größenordnung zu bewältigen. Eine Schnitthöhe von 10-12 cm ist vorgegeben.

Sehr wertige Flächen, die standortgerecht sind und ein hohes Entwicklungspotenzial besitzen, sind in der o.g. separaten Ausschreibung zusammengefasst. Es handelt sich um Flächen, die unter "besonderer Beobachtung" durch Fachleute des Grünflächenamtes und/oder Biolog:innen stehen. Die Leistungsbeschreibung enthält beispielsweise die zwingenden Vorgaben, dass Balkenmäher einzusetzen sind und die Schnitthöhe 10-12 cm nicht unterschreiten darf.

Die Verwertung des Schnittgutes in Kompostanlagen ist leider nicht möglich, da es von den Betreibenden erst gar nicht angenommen wird. Grund ist meist die langwierige Zersetzung des Materials, die nicht in die zeitliche Taktung der Kompostanlagen passt. Gleiches gilt für Biogasanlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2022OFOF 522/6Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2022OMOM 2374Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähenDirektanregung
  3. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 2195Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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