Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Wegränder und Feldraine sind oftmals die letzten Rückzugsmöglichkeiten für die Tierwelt in den Feldern im Frankfurter Westen. Naturschutz ist selten mit so wenig Aufwand verbunden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Wegränder und Feldraine im Frankfurter Westen zwischen März und September nicht mähen zu lassen. Außerdem soll geprüft werden, an welchen Stellen eine Mahd nur alle zwei Jahre stattfinden kann, und dies dort angewiesen werden.
Begründung
Durch den Verzicht auf eine Mahd zwischen März und September kann dem Insektensterben und dem Rückgang des Vorkommens von Feld- und Wiesenvögeln entgegengewirkt werden. Es würden weitere Blühflächen entstehen. Sie bieten nicht nur Bienen und anderen Insekten ein Nahrungsangebot, sondern auch Rückzugsraum für Niederwild wie dem Feldhasen oder Bodenbrütern wie dem Rebhuhn und dem Kiebitz. Durch eine Mahd nur alle zwei Jahre würden besonders viele Insekten geschützt werden, da sie in den abgestorbenen Pflanzenstängeln überwintern könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2022OFOF 522/6Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2374Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähenDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2195Frankfurter Westen: Wegränder und Feldraine nicht mähenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats