Aufstellen eines institutübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil Harheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2191
Betreff: Aufstellen eines institutübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil Harheim Vorläufige Stellungnahme: Wie vom Ortsbeirat gewünscht, hat der Magistrat mit den insgesamt 3 Bankenverbänden am Standort Kontakt aufgenommen. Im Rahmen der festgesetzten Frist antwortete bislang nur die Frankfurter Sparkasse 1822 und teilte dazu im Wortlaut folgendes mit: ''Die Frankfurter Sparkasse ist stolz darauf, dass sie mit derzeit 76 Filialen und Beratungscentern sowie rund 200 Geldautomaten das mit Abstand dichteste Filialnetz in ihrem Geschäftsgebiet vorhält. Unsere Filialen werden auch in Zukunft das Herzstück der Frankfurter Sparkasse bleiben. Wir wollen unseren Kunden an möglichst vielen Standorten den kompletten Service und eine umfassende Beratung in allen Finanzfragen bieten und zwar von Mensch zu Mensch. Das ist heute längst nicht mehr bei jedem Kreditinstitut der Fall. Im Stadtteil Harheim waren wir bis zum Jahr 2008 mit einem Filialstandort präsent. Der Standort wurde damals geschlossen, weil die Räumlichkeiten seitens des Vermieters für andere Zwecke benötigt wurden. In der Folge haben wir uns - auch mit Unterstützung des damaligen Ortsvorstehers bemüht, einen Alternativstandort zu finden. Leider gab es jedoch keine geeigneten Räumlichkeiten, so dass wir uns entschieden haben, den Standort Harheim vollständig zu verlassen. Um unser Geschäftsstellennetz erhalten zu können, müssen wir uns auch an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientieren. Eine stabile Ertragslage ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, da wir einerseits immer mehr Vorschriften und regulatorische Anforderungen beachten müssen und andererseits aufgrund des Niedrigzinsniveaus sinkende Erträge verzeichnen. Konkret bedeutet dies: Wir sind mehr denn je gezwungen, Kosten einzusparen. Deshalb setzen wir bereits zahlreiche Maßnahmen innerhalb der Frankfurter Sparkasse um, um schneller, effizienter und damit kostengünstiger zu arbeiten. Gleichzeitig überprüfen wir regelmäßig unser Filialnetz und passen es den Kunden an. In Harheim besuchten schon vor zehn Jahren tendenziell weniger Kundinnen und Kunden unsere Filiale. Dieser Trend dürfte sich inzwischen verstärkt haben, da zum einen immer mehr Menschen - nach unserer Wahrnehmung übrigens auch Ältere - ihre Bankgeschäfte online erledigen und zum anderen viele der inzwischen zugezogenen Harheimer in der Frankfurter Innenstadt berufstätig sind und die Filialen aufsuchen, die in der Nähe ihres Arbeitsplatzes liegen. Diese Entwicklung hatte offenbar auch die Frankfurter Volksbank beobachtet, die im Jahr 2015 ihren Standort im Stadtteil schloss. Die Entscheidung, den Standort zu schließen, ist uns damals nicht leicht gefallen. Uns war bewusst, dass damit für viele Einwohnerinnen und Einwohner zunächst Unannehmlichkeiten verbunden waren. Dies bedauern wir sehr. Dennoch sehen wir angesichts des dargestellten Sachverhalts und auch aufgrund von technisch-organisatorischen Erwägungen derzeit leider keine Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Bankengruppen einen Geldautomaten in Harheim zu errichten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.'' Die beiden noch ausstehenden Antworten werden unaufgefordert nachgereicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2018OFOF 144/14Aufstellen eines institutsübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2018OMOM 3499Aufstellen eines institutsübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil HarheimDirektanregung
- 26. November 2018Sie sind hierSTST 2191Aufstellen eines institutübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil HarheimStellungnahme
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1115Aufstellen eines institutübergreifenden Bankautomaten im Stadtteil HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab