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Frankfurt als Austragungsort des Weltfinales WRO

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass die Veranstaltung Weltfinale der WRO nicht in Frankfurt am Main stattfinden kann, da sie nicht als Sportveranstaltung gemäß der Definition des Deutschen Olympischen Sportbundes gilt. Dies bedeutet, dass eine Unterstützung über Sportfördermittel nicht möglich ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, die Veranstaltung Weltfinale der WRO (World Robot Olympiad) in Frankfurt am Main auszutragen. Bei der WRO handelt es sich nach der Aufnahmeordnung des Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) nicht um eine Sportveranstaltung. Deshalb ist eine Unterstützung über Sportfördermittel nicht möglich.

Der Magistrat folgt im Verständnis, was unter Sport zu verstehen ist, der Definition des

Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) als Dachorganisation des Sports in Deutschland.

Dazu heißt es in der Aufnahmeordnung des DOSB:

"Die Ausübung der Sportart muss eine eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität eines jeden zum Ziel haben, der sie betreibt. Diese eigenmotorische Aktivität liegt insbesondere nicht vor bei Denkspielen, Bastel- und Modellbautätigkeit, Zucht von Tieren, Dressur von Tieren ohne Einbeziehung der Bewegung des Menschen und Bewältigung technischen Gerätes ohne Einbeziehung der Bewegung des Menschen.

Die Ausübung der eigenmotorischen Aktivitäten muss Selbstzweck der Betätigung sein. Dieser Selbstzweck liegt insbesondere nicht vor, bei Arbeits- und Alltagsverrichtungen und rein physiologischen Zustandsveränderungen des Menschen.

Die Sportart muss die Einhaltung ethischer Werte wie z.B. Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und Partnerschaft durch Regeln und/oder ein System von Wettkampf- und Klasseneinteilungen gewährleisten. Dies ist nicht gegeben insbesondere bei Konkurrenzhandlungen, die ausschließlich auf materiellen Gewinn abzielen oder die eine tatsächliche oder simulierte Körperverletzung bei Einhaltung der gesetzten Regeln beinhalten."

Die beiden ersten Punkte erfüllt das Veranstaltungsformat nicht. Inwiefern der 3. Punkt zutrifft, ist nicht erkennbar. Doch da das den Sport konstituierende Element der eigenen motorischen Aktivität, also der körperlichen Bewegung, als Gegenstand des Wettkampfes in dem Veranstaltungsformat fehlt, handelt es sich nicht um eine Sportveranstaltung. Im Übrigen verfolgt auch der Verein "TECHNIK BEGEISTERT e.V.", der das Event organisiert, selbst keine sportlichen Ziele. In seiner Satzung wird als Vereinszweck die "Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses im Jugendbereich und die damit verbundene Begeisterung für Technikthemen" (Satzung, §2(2)) genannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2021KK 47Frankfurt als Austragungsort des Weltfinales WROKAV-Anregung
  2. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 2186Frankfurt als Austragungsort des Weltfinales WRO
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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