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Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass für den Standort Harheim kein Bedarf für eine neue öffentliche Toilettenanlage besteht, da die bestehende Anlage am Friedhof Harheim ausreichend ist. Die Entscheidung über das Konzept für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main steht noch aus.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" wurde der Standort Harheim betrachtet. Über die bestehende öffentliche Toilettenanlage "Friedhof Harheim" hinaus wurde kein Bedarf erkannt. Insofern ist die Errichtung einer neuen Toilettenanlage nicht vorgesehen.

Der Magistrat weist darauf hin, dass Beschlussfassung über das vorerwähnte Konzept noch nicht erfolgt ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss vom 26.04.2018, § 2600, vorbehalten, die Prioritäten bei der Neuerrichtung öffentlicher Toilettenanlagen festzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2021OFOF 41/14Öffentliche städtische Toilettenanlagen für HarheimOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 29. November 2021OMOM 1161Öffentliche städtische Toilettenanlagen für HarheimDirektanregung
  3. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 2182Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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