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Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuern

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2179

Betreff: Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuern Auf Höhe der Straße "Am Borsdorfer" gibt es keinen offiziellen Übergang über den Flutgraben. Den vorhandenen, vermutlich von Anwohnenden bzw. Kleingärtnern gebauten Steg, aus einer Europalette hat der Magistrat im April 2019 abgeräumt, da er desolat und nicht mehr notwendig war. Ein "Neubau" ist nicht erforderlich, da die damalige provisorische Wegeverbindung nicht mehr notwendig ist. Des Weiteren könnte der Graben durchschritten werden, da er kein Wasser mehr führt. Der Graben endet 15 m westlich des bisherigen Übergangs.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2019OFOF 673/10Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuernOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. Januar 2019OMOM 4160Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuernDirektanregung
  3. 17. Mai 2019STST 946Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuernStellungnahme
  4. 22. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 2179Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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