Künftiges Haus am Wendelsgarten
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 216
Betreff: Künftiges Haus am Wendelsgarten zu 1. und 2. Am 24.08.2010 wurde ein Bauantrag für die angefragte Liegenschaft Am Wendelsgarten eingereicht. Dieser sieht die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 3 Wohneinheiten, 1 Café mit Wirtschaftsgarten sowie zugehörige Garagen mit 3 Stellplätzen vor. Die aktuellen Entwurfsvorschläge werden derzeit noch seitens des Magistrats - Bauaufsicht und Stadtplanungsamt - mit der Bauherrschaft diskutiert; das Verfahren ist bis zu einer Einigung ausgesetzt. zu 3. Der Magistrat - Bauaufsicht und Stadtplanungsamt - wird der Bauherrschaft das Anliegen der erbetenen öffentlichen Vorstellung der Bauvorhabens im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats vortragen und dies positiv unterstützen; die Entscheidung, ob es zu dieser Vorstellung kommt, obliegt letztlich den Bauherren. Es besteht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens keine Pflicht zu einer öffentlichen Vorstellung des Bauvorhabens. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010OFOF 1050/10Künftiges Haus am WendelsgartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2010VV 1467Künftiges Haus Am WendelsgartenAnfrage
- 3. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 216Künftiges Haus am WendelsgartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab