Künftiges Haus am Wendelsgarten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 3899/10 OBR 10; ST 549/10 In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2010, ST 549 ist zu lesen: „Bei dem Haus am Wendelsgarten handelt es sich um einen Bestandteil des Projektes „Schöneres Frankfurt". Dabei wurde aus einem ehemaligen Parkplatz ein Marktplatz mit entsprechenden Stellplätzen entwickelt, wobei auch die Errichtung eines Wohnhauses mit Café vorgesehen ist. Eigentümer dieses zu bebauenden Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main. Die Ausschreibung des Projektes und die Vergabe sind inzwischen abgeschlossen. Der Begründung des Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks „Am Wendelsgarten" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2009, § 6362, zugestimmt. Das Erbbaurecht wird bestellt zum Zwecke der Bebauung mit einem dreigeschossigen Gebäude mit einem Café im Untergeschoss und Wohnungen in den beiden Obergeschossen. Der Erbbauvertrag wird voraussichtlich im Laufe des Monats April 2010 beurkundet werden."
Inhalt
Antrag vom 14.11.2010, OF 1050/10
Betreff:
Künftiges Haus am Wendelsgarten
Vorgang:
OM 3899/10 OBR 10; ST 549/10
In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2010, ST 549 ist zu lesen:
"Bei dem Haus am Wendelsgarten handelt es sich um einen Bestandteil des Projektes "Schöneres Frankfurt". Dabei wurde aus einem ehemaligen Parkplatz ein Marktplatz mit entsprechenden Stellplätzen entwickelt, wobei auch die Errichtung eines Wohnhauses mit Café vorgesehen ist. Eigentümer dieses zu bebauenden Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main.
Die Ausschreibung des Projektes und die Vergabe sind inzwischen abgeschlossen. Der Begründung des Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks "Am Wendelsgarten" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2009, § 6362, zugestimmt. Das Erbbaurecht wird bestellt zum Zwecke der Bebauung mit einem dreigeschossigen Gebäude mit einem Café im Untergeschoss und Wohnungen in den beiden Obergeschossen. Der Erbbauvertrag wird voraussichtlich im Laufe des Monats April 2010 beurkundet werden."
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Ortsbeirat 10 nimmt die ST 549 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Bericht:
- welchen Stand das Bauvorhaben sowie die Entwicklung des vorgesehenen neuen Hauses am Wendelsgarten derzeit aufweist.
- ob zur Stärkung der vorhandenen Strukturen in Bonames die künftige Fläche für Einzelhandel und Gastronomie vorgesehen ist.
- wann mit der vom Ortsbeirat 10 erbetenen, öffentlichen Vorstellung des neuen Bauvorhabens im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 gerechnet werden kann.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010Sie sind hierOFOF 1050/10Künftiges Haus am WendelsgartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2010VV 1467Künftiges Haus Am WendelsgartenAnfrage
- 3. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 216Künftiges Haus am WendelsgartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme