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Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2155

Betreff: Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd? Im Arbeitsprogramm des Amtes für Straßenbau und Erschließung für das Jahr 2017 war ein Baubeginn für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet Harheim-Süd für die Sommerferien 2017 vorgesehen. Im Rahmen der weiteren Durcharbeitung bis hin zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen stellte sich heraus, dass die im Ortsbeirat 14 zuletzt vorgestellten Planungen weitere ämterübergreifende Abstimmungen und die Beauftragung ergänzender Gutachten u. a. zur Baugrunderkundung erforderten. Diese konnten nicht so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Einhaltung des ursprünglich avisierten Baubeginns möglich gewesen wäre. Darüber hinaus resultierten aus der überarbeiteten Planung Mehrkosten, deren Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Investitionsmittel zu klären war. Nachdem nun alle zur Ausschreibung benötigten Unterlagen vorliegen und die Finanzierung der Baumaßnahme geklärt ist, sieht die aktuelle Zeitschiene vor, dass der Baubeginn Mitte März 2018 sein wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2017OFOF 82/14Baugebiet HarheimSüdOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. August 2017OMOM 1905Baugebiet Harheim-Süd hier: Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?Direktanregung
  3. 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 2155Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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