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Baugebiet Harheim-Süd hier: Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1905 entstanden aus Vorlage: OF 82/14 vom 30.07.2017

Betreff: Baugebiet Harheim-Süd hier: Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd? Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der schon für Anfang 2017 versprochene Endausbau der Parkplätze, Bürgersteige, Straßen und Wege endlich begonnen wird.

Begründung: Zwischenzeitlich sind über 80 Prozent der Bauplätze in diesem Baugebiet bebaut. Dies bedingt, dass der Endzustand der Zufahrt und die Zugangsinfrastruktur herzustellen sind. Die Anlieger haben das Bedürfnis, unter anderem ihre Vorgärten endgültig anzulegen, wofür die endgültige Straßen- bzw. Bürgersteighöhe benötigt wird. Gerade auch vor diesem Hintergrund ist der Endausbau notwendig und noch im Jahr 2017 anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2017OFOF 82/14Baugebiet HarheimSüdOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. August 2017Sie sind hier
    OMOM 1905Baugebiet Harheim-Süd hier: Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?
    Direktanregung
  3. 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2155Wann geht es endlich los mit dem Endausbau im Baugebiet Harheim-Süd?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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