Lastenräder im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der aktuellen Situation und den Regularien zu Lastenrädern im Ortsbezirk 8. Es wird darauf hingewiesen, dass es derzeit keine einschränkenden Regularien gibt, jedoch die Notwendigkeit für Sonderparkflächen steigt. Zudem wird die Förderung von Lastenrädern eingestellt und ein kommunales Sharing-System beschlossen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Eine Anfrage über den derzeitigen Stand dieser Prüfung wurde am 14.07.2023 an das Bundesministerium gestellt. Dieses gab folgende Information:
"Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Begleitung eines Forschungsprojektes zur Erarbeitung fahrzeugtechnischer Kategorien für Lastenräder und konzeptionelle Überlegungen zur Verkehrsfläche beauftragt. Das entsprechende Forschungsprojekt läuft noch. Somit können wir Ihnen leider noch keine Ergebnisse mitteilen."
Zu 2.:
Es liegen keine Erkenntnisse vor, die einschränkende Regularien zu Lastenfahrrädern notwendig machen würden. Richtig ist jedoch, dass mit der Zunahme von Lastenfahrrädern die Notwendigkeit der Ausweisung von Sonderparkflächen steigt. Schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) unterliegen bereits besonderen Regularien: Sie dürfen keine Radwege verwenden, sondern müssen den Verkehrsraum der Kraftfahrzeuge nutzen. Ebenfalls dürfen sie für den Radverkehr freigegeben Wege (wie Fußgängerzonen oder in Gegenverkehr freigegebene Einbahnstraßen) nicht in Anspruch nehmen. Ferner handelt sich hierbei um eine bundespolitische Fragestellung. Sofern eine entsprechende Regulierung in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen wird, gilt es, diese auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Zu 3.:
Auch hierbei handelt sich hierbei um eine bundespolitische Fragestellung. Sofern eine entsprechende Regulierung in der StVO aufgenommen wird, gilt es, diese auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Zu 4.:
Einfahrrecht entgegen der Einbahnstraße haben bei entsprechender Beschilderung (VZ 1022-10 StVO) all jene Fahrzeuge, welche als Fahrrad gelten. Dies sind laut StVZO bei einspurigen Rädern, Fahrzeuge bis 1 m Breite und bei zweispurigen Rädern Fahrzeuge bis 2 m Breite. Diese Maße sind entsprechend auch für Lastenräder geltend. S-Pedelecs, also Fahrzeuge, welche mit motorisierter Unterstützung schneller als 25km/h fahren können (erkennbar an ihrem Versicherungskennzeichen) haben kein Einfahrrecht. E-Scooter dürfen ebenfalls nicht einfahren.
Zu 5. und 6.:
Zur Sanktionierung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr müssen die Rad- und E-Scooterfahrer:innen angehalten werden. Zudem müssen die Personalien aufgenommen werden, was durch die hohe und teilweise sehr schnelle Mobilität leider oftmals erheblich erschwert wird.
Um hier mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei unterstützt die Landespolizei dabei lediglich. Denn Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist in erster Linie die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Fahrradstaffeln von Landespolizei und Städtischer Verkehrspolizei sind für die Problematik sensibilisiert und schreiten bei festgestellten Verstößen im Rahmen deren Möglichkeiten auch konsequent ein.
Zu 7.:
E-Lastenräder wurden mit 1000€ gefördert, Lastenräder ohne E-Antrieb mit 500€. Für das Jahr 2021 liegen dem Magistrat keine untergliederten Daten nach Antriebsart vor. Eine weitere Förderung privater Lastenräder wird es vorerst nicht geben, da das Programm Lastenradförderung der Stadt Frankfurt nicht fortgeführt wird. Anstelle dessen hat die Stadtverordnetenversammlung den Etat-Antrag zur Errichtung eines kommunalen Sharing-Systems für Lastenräder beschlossen (E 32/2023).
Zu 8.:
Dem Magistrat liegt keine Kenntnis zu einer entsprechenden Abfrage vor. Generell sind Lastenräder nicht ausschließlich zum Transport weiterer Personen ausgelegt. Sofern ein Lastenrad beispielsweise zum Transport von Gütern angeschafft wird, ist ein Anschnallsystem nicht erforderlich.
Zu 9.:
Im Rahmen der Herstellung zeitgemäßer Radinfrastruktur werden bei Radverkehrsprojekten auch Lastenfahrräder mitgedacht. So wird bei der Dimensionierung von Radverkehrsanlagen darauf geachtet, dass auch größere Gefährte diese nutzen können. Zudem wird bei der Platzierung von Abstellanlagen nach Möglichkeit darauf geachtet, diese auch für Lastenfahrräder nutzbar zu machen. Zur Bereitstellung gemeinschaftlich genutzter Lastenräder soll oben genannter Antrag E 32 beitragen. Weitere, grundsätzliche Fragestellungen zur Verbesserung der Verkehrsintegration liegen in der Zuständigkeit des Bundes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 285/8Lastenräder im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2023VV 699Lastenräder im Ortsbezirk 8Anfrage
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2154Lastenräder im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab