Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2152
Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach Vorläufige Stellungnahme: In der vorgenannten Terminsache besteht ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird unaufgefordert Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2019OFOF 189/14Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2019OMOM 4950Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachDirektanregung
- 22. November 2019Sie sind hierSTST 2152Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1051Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab