Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am Eschbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anfrage zur Aufstellung eines Abfallbehälters geprüft und festgestellt, dass bereits bestehende Abfallbehälter zu erhöhtem Müllaufkommen führen. Aufgrund der hohen Kosten für Beschaffung und Unterhaltung beabsichtigt der Magistrat, keine weiteren Abfallbehälter aufzustellen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat das Anliegen geprüft. Die Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass bei bereits bestehenden Abfallbehältern erhöht Müll abgelagert wird. Die Beschaffung (je nach Fassungsvermögen), das Aufstellen und die Unterhaltung (leeren und entsorgen) von Abfallbehältern ist in der Summe sehr kostenintensiv und kann schnell in die Millionen gehen und wird über die Gebühren finanziert, die von allen Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts getragen werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Magistrat, aktuell nicht noch mehr Abfallbehälter aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2019OFOF 189/14Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2019OMOM 4950Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachDirektanregung
- 22. November 2019STST 2152Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachStellungnahme
- 29. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1051Aufstellung eines Abfallbehälters an der Sitzbank nach der Unterführung des Erlenbacher Stadtwegs am EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab