Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts
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- Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Triftstraße/Frauenhofstraße verbessern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2145
Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts Die Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" in den Bereich der Straßenbahnhaltestelle ("Kombi-Haltestelle") ist nicht möglich, da der Abstand von Bahnsteigkante zu Bahnsteigkante zwar für den Begegnungsfall Straßenbahn<>Straßenbahn reicht, jedoch nicht ausreichend für den Begegnungsfall Bus<>Straßenbahn wäre. Die Straßenbahnhaltestelle ist barrierefrei ausgebaut; ein erneuter Umbau und eine Vergrößerung der Abstände innerhalb der Haltestelle wird seitens des Magistrats nicht in Erwägung gezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2018OFOF 895/5Verlegung der Bushaltestelle „Triftstraße“ stadteinwärtsOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 8. Juni 2018OAOA 281Verlegung der Bushaltestelle „Triftstraße“ stadteinwärtsAnregung
- 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2145Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab