Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Motivation des Ortsbeirates an, den Bolzplatz zu verlegen und die Fläche zu entsiegeln, um das Miniwäldchen zu vergrößern. Allerdings wird aufgrund knapper Haushaltsmittel und fehlender Mittel für einen Neubau des Bolzplatzes von einer Umsetzung abgesehen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Motivation des Ortsbeirates nachvollziehen, durch eine Verlagerung des Bolzplatzes an anderer Stelle und Entsiegelung der bisher dafür genutzten Flächen eine Vergrößerung des vorhandenen Miniwäldchens zu realisieren.
Der Magistrat scheut sich aber, in Zeiten knapper Haushaltsmittel einen funktionierenden Bolzplatz zurückzubauen. Im Übrigen stehen für einen Neubau eines Bolzplatzes leider keine Mittel zur Verfügung.
Darüber hinaus dient es zur Kenntnis, dass sich die Flächen unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Eigentum des Landes Hessen befinden. Hier können keine Aufbauten umgesetzt werden. Dies gilt auch für die angefragten weiteren Fitnessgeräte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2023OFOF 328/8Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/NeumühlenwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juli 2023OMOM 4333Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/NeumühlenwegDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2140Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/NeumühlenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab