Aufbringen einer schraffierten Fläche vor ehemaliger Sparkasse
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Markierung einer schraffierten Fläche vor der ehemaligen Sparkasse. Stattdessen wird der Gehweg mit Pollern abgesichert, um das regelmäßige Zuparken des Gehwegs zu verhindern und eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen, jedoch nicht mit der Markierung einer schraffierten Fläche. Da die Problematik an dieser Örtlichkeit darin besteht, dass der Seitenraum/ Gehweg regelmäßig zugeparkt wird, wird an dieser Stelle - wie an vielen umliegenden Bereichen - der Gehweg mit Pollern abgesichert. Hierbei bleibt eine nutzbare Restfahrbahnbreite von 4,50 m, wodurch das Parken in diesem Bereich nicht mehr möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2022OFOF 86/13Aufbringen einer schraffierten Fläche vor ehemaliger SparkasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2022OMOM 2665Aufbringen einer schraffierten Fläche vor ehemaliger SparkasseDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 213Aufbringen einer schraffierten Fläche vor ehemaliger SparkasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab