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Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Einrichtung eines Fußgänger- und Fahrradüberwegs an der Kreuzung Am Landwehrgraben. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und die Verkehrssituation in der Tempo 30-Zone keine Notwendigkeit für einen Überweg zeigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Eleonore-Sterling-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Straße "Am Landwehrgraben" die kleine Weiterführung des Victor-Gollancz-Wegs gemeint ist. Die Kreuzung des Landwehrgraben mit den Straßen Hinter den Ulmen und Eleonore-Sterling-Straße ist seit dem 31.03.2000 Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Da keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und die Fahrbahn auch nicht von einem Schulweg gekreuzt wird, liegen in der Gesamtbetrachtung keine Gründe vor, welche die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtfertigen. An der betroffenen Örtlichkeit hat der fließende Verkehr auf der Fahrbahn Hinter den Ulmen / Eleonore-Sterling-Straße Vorrang, somit hat der Fußgänger- und Radverkehr beim Überqueren der Fahrbahn auf den fließenden Verkehr zu achten. Eine Neuanordnung der Parkflächen wird an der besagten Stelle nicht empfohlen. Durch die Verschwenkung könnte die Geschwindigkeit zwar punktuell an der besagten Örtlichkeit gesenkt werden, allerdings würde die Stelle insgesamt unübersichtlicher. Die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmenden würde somit auf den möglichen Gegenverkehr gelenkt und somit die Beachtung der kreuzenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden verringert werden. Die bereits vorhandene Markierung wird konform zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Sperrfläche (Verkehrszeichen 298 StVO) verändert, um die Sichtfelder der Verkehrsteilnehmenden nicht durch parkende Fahrzeuge zu behindern. Ein Aufstellen von Fahrradbügeln erscheint an dieser Stelle nicht sinnvoll und wird daher abgelehnt. Generell wird die Installation von Bodenwellen aufgrund des Lärms, sowie die Gefahr für Radfahrende nicht befürwortet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2021OFOF 68/9Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. Juli 2021OMOM 568Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-StraßeDirektanregung
  3. 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 2135Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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