Zwei Fontänen zur Belüftung des Schelmenburggrabens und eine sinnvolle Bepflanzung zur Beschat-tung der Wasseroberfläche
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2135
Betreff: Zwei Fontänen zur Belüftung des Schelmenburggrabens und eine sinnvolle Bepflanzung zur Beschat-tung der Wasseroberfläche Zu 1.: Bei der letzten Sanierung hat sich bestätigt, dass es im Schelmenburggraben mehrere Quellen gibt, die dauerhaft Grundwasser in den Weiher abgeben. Dadurch ist ein ständiger Zu- und Abfluss von kaltem, sauerstoffhaltigem Wasser gegeben. Dies hatte bereits vor geraumer Zeit auch die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) festgestellt. Die Einrichtung von Fontänen ist daher entbehrlich.
Zu 2.: Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates aufgreifen und im Frühjahr 2018 in der Pflanzsaison gelbe Teichrosen (Nuphar lutea) pflanzen. Außerdem wird die Pflege der ufernahen Bereiche so umgestellt, dass sich das eine oder andere Solitärgehölz so entwickeln kann, dass zunächst eine teilweise Beschattung der Wasserfläche erreicht wird. Auch damit kann das übermäßige Aufkommen von Wasserpflanzen und Algen eingedämmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2017OFOF 126/16Zwei Fontänen zur Belüftung des Schelmenburggrabens und eine sinnvolle Bepflanzung zur Beschattung der WasseroberflächeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 15. August 2017OMOM 1931Zwei Fontänen zur Belüftung des Schelmenburggrabens und eine sinnvolle Bepflanzung zur Beschattung der WasseroberflächeDirektanregung
- 6. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2135Zwei Fontänen zur Belüftung des Schelmenburggrabens und eine sinnvolle Bepflanzung zur Beschat-tung der WasseroberflächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab