Elektromobilität in der Platensiedlung
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2019, ST 2134
Betreff: Elektromobilität in der Platensiedlung Die Wirtschaftsförderung Frankfurt begrüßt den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Auch im Zuge der aktuellen Klimapolitik von Bund und Ländern wird die Anregung als sinnvoll erachtet. Die Auswahl geeigneter Ladesäulenstandorte erfolgt durch potentielle Investoren und Betreiber der Ladeinfrastruktur und anschließender Prüfung der Stadt, da Parkplätze Teil des öffentlichen Raums sind. Die Stadt Frankfurt investiert selbst nicht in den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur und führt auch keine Analyse durch, um geeignete Standorte für Ladesäulen zu definieren. Die Wirtschaftsförderung kann dahingehend unterstützend wirken, indem sie Betreiber und Investoren bei Investitionsvorhaben für Ladeinfrastruktur auf den Ortsbezirk und dessen Bedarf hinweist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2019OFOF 659/9Elektromobilität in der PlatensiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2019OMOM 4972Elektromobilität in der PlatensiedlungDirektanregung
- 22. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2134Elektromobilität in der PlatensiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab