Abwasserkanalisation
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Abwasserkanalisation in Frankfurt am Main. Es wird klargestellt, dass keine Abwasserkanäle stillgelegt werden und dass regelmäßige Wartungen und Sanierungen durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit der Kanalisation zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden weder im Ortsbezirk 2, noch in anderen Teilen von Frankfurt am Main Abwasserkanäle aufgrund von fehlenden Wartungskapazitäten stillgelegt oder zugemauert. Auch werden die Kapazitäten der Abwasserkanalisation nicht durch mangelnde Wartung oder Sanierung reduziert. Wie der "Hinweis eines Bauunternehmers" zustande kommt, ist nicht nachvollziehbar. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main untersucht die Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasserkanäle gemäß den Vorgaben der EKVO (Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen) regelmäßig. Für die Teile der Kanalisation, in der dabei relevante Mängel festgestellt wurden, wird anschließend ein Sanierungskonzept erstellt. In diesen Sanierungskonzepten wird in Abhängigkeit von der Art und Menge der Schäden und der Gesamtsituation festgelegt, mit welchen Verfahren in welchem Zeitraum die Mängel behoben werden. Im nächsten Schritt werden diese Konzepte dann in Maßnahmen umgesetzt. Zusätzlich zu dieser Vorgehensweise erstellt die Stadtentwässerung Frankfurt am Main zurzeit ein Substanzerhaltungsmodell, mit welchem über mehrere Jahrzehnte der Zustand und die damit verbundene Wartung und Sanierung der Kanalisation prognostiziert und gleichzeitig sichergestellt werden soll. Unabhängig davon wird die Hydraulik der Abwasserkanalisation nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik berechnet und auch regelmäßig überprüft. Werden dabei hydraulische Engpässe festgestellt, werden auch hier Konzepte erstellt und Maßnahmen durchgeführt, um die Kapazitäten zu erhöhen. Generell gilt nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik jedoch, dass das Niederschlagswasser grundsätzlich nur Regenereignisse, die im statischen Mittel alle 3 bis 5 Jahre auftreten, vollständig über die Kanalisation abgeleitet werden kann und soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2021OFOF 161/2AbwasserkanalisationOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2021VV 184AbwasserkanalisationAnfrage
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2130AbwasserkanalisationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab