Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2128
Betreff: Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt werden zum überwiegenden Teil mit verkehrsabhängigen Steuerungen betrieben. Die Grünzeitverteilung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, sehr häufig haben Bus, Straßen- und/oder U-Bahnen die Möglichkeit, in die Steuerung einzugreifen und den Verkehrsablauf zu beeinflussen, ggf. können einzelne Phase übergangen werden. Dadurch wird eine verlässliche Aussage über eine zu fahrende Geschwindigkeit unmöglich. Auch gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sind verlässliche Geschwindigkeitsanzeigen nur bei Festzeitsteuerungen möglich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2019OFOF 1315/5Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. August 2019OMOM 4993Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter SüdenDirektanregung
- 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2128Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab