Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der Leuchte
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 211
Betreff: Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der Leuchte Der Parkplatz Möllers Wäldchen wurde im Jahr 2009 abgetragen und neu verdichtet. Nachdem sich die Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, ist deren Versiegelung rechtlich nicht möglich. Hinzu kommt, dass eine dann notwendige Entwässerung mit dem vorhandenen Kanalsystem technisch nicht durchführbar ist. Weitere Überlegungen des Magistrats, im Sinne der Anregung tätig zu werden, scheiterten an den hierfür aufzuwendenden Kosten. Sowohl eine Sanierung mit Rasengittersteinen, als auch ein wassergebundenes Verfahren, wären nur mit einem Kostenaufwand von mindestens 100 000 € zu realisieren. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er sich zur Erhaltung eines verkehrssicheren Zustands des Parkplatzes auf notwendige Unterhaltungsmaßnahmen beschränken wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2011OFOF 3/16Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2011OMOM 30Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteDirektanregung
- 18. August 2011STST 987Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteStellungnahme
- 20. April 2012STST 575Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteStellungnahme
- 23. November 2012STST 1779Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteStellungnahme
- 11. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 211Regenfeste Sanierung des Parkplatzes Möllers Wäldchen in der LeuchteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab