Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der…
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Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2107
Betreff: Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen Die Schließung von Zu- und Abgängen der B-Ebene ist Teil eines Gesamtkonzeptes zur Anpassung der Funktionalität und der Gestaltung der B-Ebene an die heutigen Anforderungen. Die Schließungen korrespondieren mit Planungsüberlegungen zu neuen oberirdischen Querungsmöglichkeiten, die in der Lage der heutigen unterirdischen Querung der Straße Am Hauptbahnhof verlaufen soll und im Zuge der Konkretisierung der Umgestaltung der Südtasche am Hauptbahnhof detailliert geplant werden wird. Für die Schließung der Zu- und Abgänge spricht auch, dass sie nur schwach frequentiert sind und eine untergeordnete Bedeutung für den Fußgängerverkehr haben. Für die Fahrgäste und sonstigen Nutzer des Hauptbahnhofs ergeben sich dadurch eine verbesserte Übersichtlichkeit und eine klarer strukturiertere B-Ebene. Zudem kann damit den Sicherheitsanforderungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Landespolizei besser Rechnung getragen werden. Der südwestliche Zu- und Abgang zur Mannheimer Straße gehört ebenfalls zu den Zugängen mit untergeordneter Bedeutung, der aus den o.g. Gründen geschlossen werden soll. Die Erreichbarkeit der sogenannten "Südtasche" des Vorplatzes auf kurzem Weg ist aber auch künftig sowohl von der Münchener Straße, als auch von den S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen gewährleistet. Dies wird durch die Einrichtung einer zusätzlichen barrierefreien oberirdischen Querung über die Straße Am Hauptbahnhof in der Lage der heute vorhandenen unterirdischen Querung sowie durch einen neuen Aufzug am Vorplatz des Hauptbahnhofs und durch einen neuen Treppenzugang in der Bahnhofshalle gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2018OFOF 672/1Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der RolltreppenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2018OMOM 3541Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der RolltreppenDirektanregung
- 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2107Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der RolltreppenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab