Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2101
Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vor der Grunderneuerung der Hainbuchenstraße war diese nicht als verkehrsberuhigter Bereich angelegt. Dementsprechend war vormals überall das Parken zulässig, wenn es nicht durch Beschilderung oder Markierung untersagt war. Daher wurde seinerzeit an der vom Ortsbeirat angesprochenen Stelle eine Markierung vorgenommen. Im verkehrsberuhigten Bereich ist die Rechtslage hingegen umgekehrt. Hier herrscht überall Parkverbot, außer in speziell markierten Bereichen. An der vom Ortsbeirat angesprochenen Stelle existiert daher ohnehin Parkverbot. Die Städtische Verkehrspolizei wird bei ihren Kontrollen explizit das geschilderte Problem im Auge behalten und Fehlverhalten konsequent ahnden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2017OMOM 1095Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichtenDirektanregung
- 8. Mai 2017STST 842Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichtenStellungnahme
- 4. Juli 2017OFOF 436/6Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. August 2017OMOM 1913Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzenDirektanregung
- 27. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2101Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab