Höchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat bedauert, dass derzeit keine verbesserte Führung des Radverkehrs auf der Kurmainzer Straße angeboten werden kann. Die Platzverhältnisse und die geltenden Vorschriften lassen keine alternative Radverkehrsführung zu, was die Sicherheit nicht erhöht. Eine kurzfristige Realisierung der Maßnahme ist aufgrund planerischer und finanzieller Voraussetzungen nicht möglich.
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Breuerwiesenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Breuerwiesenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, derzeit keine verbesserte Führung des Radverkehrs im Bereich Kurmainzer Straße anbieten zu können. Der bauliche Radweg entlang der Kurmainzer Straße wird in Fahrtrichtung Süden an der Robert-Bunsen-Straße regelkonform auf die Fahrbahn geführt. Dieser Führungswechsel ist aufgrund der geringen Breite des Gehwegs im Bereich Bushaltestelle in Richtung Auerstraße notwendig. Die Platzverhältnisse lassen keine Radverkehrsführung im Seitenraum zu. Die unterbrochene Markierung des Radfahrstreifens im Bereich der Bushaltestelle wurde gemäß gängigen Entwurfsempfehlungen für Radverkehrsanlagen umgesetzt. Sie ist in Frankfurt am Main allgemein üblich und stellt keinen Sicherheitsmangel dar. Die Fußgängerüberwege und die markierte Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Kurmainzer Straße/Auerstraße wurden erst kürzlich mit barrierefreien Leitelementen hergestellt. Eine erneute Umgestaltung erhöht aus Sicht des Magistrats hier nicht die Sicherheit. Ab der Auerstraße ist die Kurmainzer Straße Einbahnstraße in nördliche Fahrtrichtung. Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Weiterführung des Radverkehrs auf dieser Straße in Richtung Süden ist aufgrund der Quell- und Zielverkehre - insbesondere der ansässigen Schulen - durchaus sinnvoll. Der Magistrat bedauert daher, diese Maßnahme kurz- bis mittelfristig nicht realisieren zu können, da eine Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung erheblich in den Straßenquerschnitt eingreift und eine Veränderung der Parkordnung erfordert. Für größere bauliche Maßnahmen sind jedoch planerische und finanztechnische Voraussetzungen zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Auch für eine mögliche alternative Führung über die parallel verlaufende Breuerwiesenstraße fehlen derzeit die planerischen und finanziellen Voraussetzungen. Darüber hinaus ist der Magistrat durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4424 vom 29.08.2019 zum Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" gehalten, die im Antrag genannten Maßnahmen mit Priorität zu bearbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2020OFOF 1328/6Höchst: Radweg auf der Kurmainzer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020OMOM 6347Höchst: Radweg auf der Kurmainzer StraßeDirektanregung
- 27. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2069Höchst: Radweg auf der Kurmainzer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab