Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner Straße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2010, ST 205
Betreff: Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner Straße Die ABG Frankfurt Holding teilt mit, dass keine Einzäunung des streitgegenständlichen Geländes in der Schlossborner Straße vorgenommen wird. Bei der Gestaltung der Wohnsiedlungen setzt die ABG Frankfurt Holding auf Offenheit und Transparenz, nicht hingegen auf Abschottung und Einzäunung. Das Umfeld der Schlossborner Straße sowie die Esso- Tankstelle auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 378“ wurden in Absprache mit dem zuständigen 16. Polizeirevier durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes – insbesondere zu Nachtzeiten – mehrfach kontrolliert. Hierbei wurde der Betreiber der Tankstelle sensibilisiert dafür Sorge zu tragen, dass keine Alkoholika an Jugendliche verkauft werden. Er versicherte glaubhaft darauf zu achten und darüber hinaus seinen Kassierer entsprechend anzuweisen, ebenso zu verfahren. Bei den erwähnten Kontrollen waren keine Störungen für die umliegende Anwohnerschaft festzustellen. Dieser Umstand ist aber sicherlich der momentan kalten Jahreszeit zu schulden. Daher werden im kommenden Frühjahr weitere Bestreifungen durch die Stadtpolizei durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2009OFOF 582/1Anwohner der Schloßborner Straße vor nächtlichen Kunden der Esso-Tankstelle schützen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2009OMOM 3782Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner StraßeDirektanregung
- 19. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 205Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab