Anwohner der Schloßborner Straße vor nächtlichen Kunden der Esso-Tankstelle schützen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Esso Tankstelle auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 378 hat sich in den Sommermonaten zu einem Treffpunkt für „Nachtschwärmer“ entwickelt, die sich dort in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden mit Alkohol versorgen. Der Konsum findet oftmals direkt in der Umgebung der Tankstelle, etwa sitzend auf den Mauerchen der gegenüber gelegenen Wohnhäuser, statt. Leider bleibt es aber nicht immer beim Alkoholkonsum. Lautes Reden, Urinieren in die Vorgärten und Beschädigen der Grünpflanzen sind unangenehme „Begleiterscheinungen“ des nächtlichen Treibens. Versuche seitens der so bedrängten Anwohner mit dem Geschäftsführer der Tankstelle eine Lösung zu finden, blieben erfolglos, ebenso der Versuch, direkt mit der „Esso Deutschland GmbH“ ins Gespräch zu kommen - entsprechende Schreiben blieben unbeantwortet. Eine rasche Verbesserung der Lage für die Anwohner würde die Verlängerung des bereits auf den Mauerchen der ersten beiden Wohnhäuser der Schloßborner Straße installierten Zaunes (bis Schloßborner Nr. 8) ermöglichen. Dies entspräche auch dem ursprünglichen Zustand der Häuser, denn diese waren alle bei ihrem Bau Anfang des 20. Jahrhunderts umzäunt. Bestehender Zaun bis Schloßborner Straße 8 Historische Umzäunung Schloßborner Straße Dies vorangestellt wird der Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit der ABG Frankfurt Holding in Kontakt zu treten, um eine Verlängerung des oben beschriebenen Zaunes im Umfeld der Tankstelle zu erreichen.
Inhalt
Antrag vom 01.11.2009, OF 582/1
Betreff:
Anwohner der Schloßborner Straße vor nächtlichen Kunden der Esso-Tankstelle schützen!
Die Esso Tankstelle auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 378 hat sich in den Sommermonaten zu einem Treffpunkt für "Nachtschwärmer“ entwickelt, die sich dort in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden mit Alkohol versorgen. Der Konsum findet oftmals direkt in der Umgebung der Tankstelle, etwa sitzend auf den Mauerchen der gegenüber gelegenen Wohnhäuser, statt. Leider bleibt es aber nicht immer beim Alkoholkonsum. Lautes Reden, Urinieren in die Vorgärten und Beschädigen der Grünpflanzen sind unangenehme "Begleiterscheinungen“ des nächtlichen Treibens.
Versuche seitens der so bedrängten Anwohner mit dem Geschäftsführer der Tankstelle eine Lösung zu finden, blieben erfolglos, ebenso der Versuch, direkt mit der "Esso Deutschland GmbH“ ins Gespräch zu kommen - entsprechende Schreiben blieben unbeantwortet.
Eine rasche Verbesserung der Lage für die Anwohner würde die Verlängerung des bereits auf den Mauerchen der ersten beiden Wohnhäuser der Schloßborner Straße installierten Zaunes (bis Schloßborner Nr. 8) ermöglichen. Dies entspräche auch dem ursprünglichen Zustand der Häuser, denn diese waren alle bei ihrem Bau Anfang des 20. Jahrhunderts umzäunt.
Bestehender Zaun bis Schloßborner Straße 8 Historische Umzäunung Schloßborner Straße
Dies vorangestellt wird der Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit der ABG Frankfurt Holding in Kontakt zu treten, um eine Verlängerung des oben beschriebenen Zaunes im Umfeld der Tankstelle zu erreichen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2009Sie sind hierOFOF 582/1Anwohner der Schloßborner Straße vor nächtlichen Kunden der Esso-Tankstelle schützen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2009OMOM 3782Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner StraßeDirektanregung
- 19. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 205Nächtliches Trinkgelage in der Schloßborner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.