Verkehrsberuhigung Denisweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2059
Betreff: Verkehrsberuhigung Denisweg Vorläufige Stellungnahme: Es liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen aus dem Denisweg vor. Kontrollen in Bezug auf das Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" sind grundsätzlich nicht effektiv und stehen regelmäßig in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen personellen Aufwand. Da laut ständiger Rechtsprechung beispielsweise die Aussage eines Verkehrsteilnehmenden ein Haus besichtigen zu wollen ausreicht, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren, muss die rechtswidrige Durchfahrt belegt werden. Hierzu müssen alle in diesen Bereich einfahrenden Fahrzeuge registriert werden, um bei deren Verlassen die Ordnungswidrigkeit beweisen zu können. Zudem müssen - mangels Halterhaftung - die Personalien der Fahrzeugführenden aufgenommen werden. Dessen ungeachtet wird der Vorgang an die für die Kontrolle des fließenden Verkehrs originär zuständige Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet. Die Verkehrszählung wird derzeit durchgeführt. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat unaufgefordert zur Verfügung gestellt. Danach kann eine abschließende Entscheidung über die Maßnahmen getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2018OFOF 748/6Verkehrsberuhigung DeniswegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, BFF, fraktionslos
- 7. August 2018OMOM 3405Verkehrsberuhigung DeniswegDirektanregung
- 12. November 2018Sie sind hierSTST 2059Verkehrsberuhigung DeniswegStellungnahme
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 732Verkehrsberuhigung DeniswegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab