Mülltonnen in der Straße Zur Charlottenburg
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Mülltonnensituation in der Straße Zur Charlottenburg. Es wird festgestellt, dass die Abfallbehälter ordnungsgemäß am Vorabend der Leerung bereitgestellt werden und keine unerlaubte Sondernutzung vorliegt.
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Alt-Erlenbach — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alt-Erlenbach per E-MailStellungnahme des Magistrats
Gemäß Information der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) wurde an der Kreuzung "Alt-Erlenbach" und "Zur Charlottenburg" seitens der FES GmbH kein offizieller Mülltonnensammelplatz eingerichtet.
Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass Abfallbehälter aus der Straße "Zur Charlottenburg" im genannten Kreuzungsbereich eigenmächtig bereitgestellt werden. Die dort bereitgestellten Abfallbehälter werden von der FES GmbH geleert. Abfallbehälter des Lersner'schen Schlosses hat die FES GmbH im Kreuzungsbereich keine vorgefunden.
Nach einem Ortstermin der Standplatzberatung der FES GmbH, mit einem/einer Hausmeister:in aus der Straße "Zur Charlottenburg" sowie einem Ortsbeiratsmitglied, wurde festgestellt, dass sich die Tonnensituation vor Ort seit der Ortsbeiratsanfrage verändert hat. Die Abfallbehälter werden nun am Vorabend des Leerungstags direkt am Lersner'schen Schloss bereitgestellt. Dieses Vorgehen ist auch der Lademannschaft der FES GmbH bekannt. Nach der Leerung werden alle Abfallbehälter von den jeweiligen Liegenschaftseigentümer:innen zurück auf das Privatgrundstück gebracht.
Gemäß der Sondernutzungssatzung ist es nicht erlaubnispflichtig, an Leerungstagen Gegenstände der Entsorgung bis zu 24 Stunden auf den Gehwegen zu lagern. Die vom Ortsbeirat erwähnten Mülltonnen werden nur an Leerungstagen an dem genannten Müllsammelplatz aufgestellt.
Es liegt also keine unerlaubte Sondernutzung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 121/13Mülltonnen in der Straße „Zur Charlottenburg“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4261Mülltonnen in der Straße Zur CharlottenburgDirektanregung
- 6. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2043Mülltonnen in der Straße Zur CharlottenburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab