Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestalten
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2024
Betreff: Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestalten Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion aufweist. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Im vorderen Bereich ist ein Gehweg vorhanden. Der Abschnitt bis zum Ginsterweg erfüllt nicht die Voraussetzung, überwiegend Aufenthaltsfunktion zu haben. Deshalb kann der Anregung nicht entsprochen werden. Es wird jedoch am jeweiligen Beginn dieses Abschnittes, also am Ginsterweg und am Ende des Parkplatzes an der Sportanlage, eine Tafel aufgestellt. Auf dieser werden die Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" und (VZ) 274-10 StVO "zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h" sowie VZ 1001-30 StVO (auf 160m) zu sehen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2019OMOM 4884Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestaltenDirektanregung
- 13. August 2019OFOF 807/10Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 2024Den westlichen Teil des Wacholderwegs sicherer gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab