Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II)
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2018, ST 2012
Betreff: Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II) Nach einer Begehung des Dr. Bockenheimer-Denkmalbrunnens durch eine Fachfirma und dem Kulturamt, wurde festgehalten, dass vier Bodenplatten um den Brunnen und drei Randplatten am Brunnenbecken Risse vorweisen und durchgebrochen sind. Diese Steinplatten sollen ausgetauscht werden. Weiterhin wird der Brunnensockel an drei Stellen ausgebessert. Um diese Maßnahmen durchführen zu können, ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Das Kulturamt wird die Genehmigung beim Denkmalamt beantragen und sobald eine Entscheidung vom Denkmalamt vorliegt, die Fachfirma beauftragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2018OFOF 751/5Instandsetzen des „Bockenheimer Denkmalbrunnens“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2018OMOM 2734Instand setzen des „Bockenheimer Denkmalbrunnens“Direktanregung
- 18. Mai 2018STST 941Instand setzen des "Bockenheimer Denkmalbrunnens"Stellungnahme
- 19. Juli 2018OFOF 911/5Instandsetzen des „Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens“ (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 10. August 2018OIBOIB 235Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II)Budget-Initiative
- 19. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2012Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab