Fahrpläne an den Bushaltestellen im Westflügel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überprüfung der Fahrpläne an den Bushaltestellen im Westflügel. Es wurde festgestellt, dass ein Fahrplan aufgrund von Vandalismus fehlte und dieser ersetzt wurde. Zukünftig sollen fehlende Fahrpläne über rmv.de gemeldet werden, um eine schnellere Reaktion zu ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Haltestellen Lucy-Hillebrand-Straße, Ernst-Balser-Straße und Hans-Poelzig-Straße wurden auf die Anregung des Ortsbeirates hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass an der Haltestelle Ernst-Balser-Straße in Fahrtrichtung Nordwestzentrum der Aushangfahrplan aufgrund von Vandalismus fehlte. Dieser Fahrplan wurde ersetzt. An den anderen Haltestellen war der Fahrplan der Buslinie 29 zwischenzeitlich bereits ordnungsgemäß angebracht.
Fehlende oder möglicherweise nicht aktuelle Fahrpläne sollen künftig auch über ein Kundenanliegen auf rmv.de eingereicht werden können, damit solche Informationen schnell die zuständige Stelle erreichen. Auf Anregungen der Fahrgäste kann dann schneller als bisher reagiert werden und Verbesserungen kommen allen Fahrgästen des ÖPNV zugute.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2022OFOF 223/12Fahrpläne an den Bushaltestellen im WestflügelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2022OMOM 2130Fahrpläne an den Bushaltestellen im WestflügelDirektanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2008Fahrpläne an den Bushaltestellen im WestflügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab