Sperrmüll in den Siedlungen Niederrads
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Einrichtung von umzäunten Plätzen für den Sperrmüll in den Siedlungen Niederrads, um die Abfuhr zu erleichtern und Probleme durch Verparkung zu minimieren. Die Wohnungsbaugesellschaften werden beraten, um die Plätze sicher und benutzerfreundlich zu gestalten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Hoffmann-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Niederrad: Begrünung Deutschordenstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende30.07.2024 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Heinrich-Hoffmann-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei unserem beauftragten Dienstleistungsunternehmen, der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH, sind bisher wenig Probleme mit der Sperrmüllabfuhr durch Verparkung und Ähnliches in Niederrad aufgetreten. Der Magistrat befürwortet die Einrichtung von umzäunten Plätzen für den Sperrmüll in den Siedlungsbereichen. Dementsprechend werden die Wohnungsbaugesellschaften durch die Standplatzberatung der FES GmbH beraten, insbesondere, damit die Plätze den Vorgaben der Arbeitssicherheit entsprechen, aber auch gut für die Mieterinnen und Mieter handhabbar sind. In einigen Straßen wie der Melibocusstraße, der Heinrich-Seliger-Straße sowie Im Mainfeld wurden bereits Käfige eingerichtet, die alle zwei Wochen geleert werden. Die Jugenheimer Straße, Teile der Gerauer Straße, die Heinrich-Hoffmann-Straße und der Schleusenweg werden alle vier Wochen vom Sperrmüll befreit. Es ist zu beachten, dass der Sperrmüll ab 15:30 Uhr des Vortages bereitgestellt werden soll (Ausnahme sind Sperrmüllkäfige). Eine zu frühe Bereitstellung kann eventuell zu Störungen führen. Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin beziehungsweise das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die Höchstgeldbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000 Euro. Zum 01.07.2020 haben wir eine Erhöhung der Bußgelder vorgenommen und richten uns bei der Bemessung der Geldbußen nach der Menge des illegal entsorgten Mülls. Bei Bereitstellungen von Sperrmüll ohne Termin wird bereits eine Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro pro angefangenem Kubikmeter verhängt. Sollten konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen nachgegangen. Sofern ein/e Verursacher/in festgestellt werden kann, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Gerne können alle auffälligen Ablagerungen direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143; E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800-200-800-70; E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden. Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung (Tel. 069-212-44044).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2021OFOF 160/5Sperrmüll in den Siedlungen NiederradsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021OMOM 789Sperrmüll in den Siedlungen NiederradsDirektanregung
- 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2008Sperrmüll in den Siedlungen NiederradsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab