Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2002
Betreff: Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machen Die Rohdaten der Ultrafeinstaubmessstationen in Frankfurt Schwanheim und Raunheim sind bereits jetzt als Halbstundenmittelwerte auf den Webseiten des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) abrufbar. Die Messstationen der Stadt Frankfurt an der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen bzw. am Alten Friedhof in Oberrad werden durch das HLNUG betrieben. Das HLNUG plant, diese Daten ebenfalls als Halbstundenmittelwerte auf ihren Webseiten zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung der reinen Rohdaten als Ein-Sekunden-Mittelwerte wird derzeit als nicht zielführend erachtet, da die sehr großen Datenmengen für die Allgemeinheit nur schwer handhabbar sind und sich schlecht darstellen lassen. Selbstverständlich stellen das HLNUG und der Magistrat - hier das Umweltamt - bei Anfrage auch die hochaufgelösten Daten zur Verfügung. Die aktuellen Erkenntnisse zu ultrafeinen Partikeln im Bereich des Frankfurter Flughafens können in einem zweiten Zwischenbericht des HLNUG eingesehen werden: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/sonstige_berichte/ufp/UFP-Zweiter_ Zwischenbericht_20190819.pdf
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 1359/5Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Anfrage allgemein zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. August 2019OMOM 5025Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machenDirektanregung
- 28. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2002Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab